Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEADING HEALTH CENTERS GMBH

(nachstehend Auftragnehmerin) (Stand Mai 2018)

1. Ausschließliche Geltung dieser AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese gelten ohne erneute ausdrückliche schriftliche Vereinbarung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin.

Diese Bedingungen gelten im Zeitpunkt der Auftragserteilung als angenommen und einbezogen, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware oder Leistungen. Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber diese AGB in zumutbarer Weise in Schriftform zur Verfügung und weist diesen ausdrücklich auf deren Inhalt und Einbeziehung hin. Mit seinem unterzeichneten Auftrag erklärt der Auftraggeber, auf die Geltung und Einbeziehung dieser AGB schriftlich hingewiesen worden zu sein und von ihrem Inhalt Kenntnis genommen zu haben. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Auftragsbestätigung die Einbeziehung dieser AGB in das Vertragsverhältnis ausdrücklich an.

Einer etwaigen Gegenbestätigung des Auftraggebers oder einem Hinweis auf die Einbeziehung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ähnlichen Bedingungen sowie einer Einbeziehung dieser im Rahmen des Vertragsverhältnisses wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin dies dem Auftraggeber schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber vereinbarungsgemäß einen Eintrag im Internet unter den im Auftragsformular und diesen AGB genannten Bedingungen zur Verfügung.

3. Auftragsbestätigung, Schriftformerfordernis

Nach Zugang eines schriftlichen oder (fern-) mündlichen Auftrags bei der Auftragnehmerin erhält der Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Soweit eine solche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraumes nicht zugeht, gilt der Auftrag in der Regel als von der Auftragnehmerin abgelehnt. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung aus einem Vorauftrag in gesetzlichem Verzug befindet. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer Bestätigung in Schriftform.

4. Laufzeit, Automatische Vertragsverlängerung

Das Vertragsverhältnis mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten kommt mit wirksamer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich an folgende Anschrift zugehen: Leading Health Centers GmbH, Baarerstrasse 10, CH-6302 Zug / Switzerland, Fax: +41 41 710 17 03 oder via Email an: info(at)leadingcenters.com.
Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um weitere 12 Monate.

Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeit gilt sodann die Regelung in Satz 3 entsprechend.

5. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber mit Zustimmung der Auftragnehmerin von dem wirksam geschlossenen Vertrag zurück, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 40 % der vereinbarten Vergütung als Kostenpauschale bzw. als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass im konkreten Falle der der Auftragnehmerin entstandene Schaden durch den Rücktritt geringer ist.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, von dem erteilten Auftrag zurückzutreten, wenn dessen Inhalt oder technische Form in wesentlicher Art und Weise gegen die geltenden Regelungen verstoßen oder der individuell zur Verfügung stehende Raum nicht ausreicht.

6. Freibleibendes Angebot

Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer Bestätigung durch die Auftragnehmerin in Schriftform. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Zeichen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind lediglich verbindlich, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Die Angestellten, freien Mitarbeiter und sonstigen im Organisationsbereich der Auftragnehmerin tätigen Personen sind nicht ermächtigt, mündliche Nebenabreden, Zusagen oder mündliche Garantien jeglicher Art mit dem Auftraggeber zu treffen sowie diesem Produkt- oder Leistungseigenschaften zuzusichern, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Diesbezüglich, eventuell mündlich getroffener Aussagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

7. Erscheinungsdatum, Geltungsdauer

Für jede Erstproduktion und Präsentation wird ein variabel definiertes Erscheinungsdatum fixiert. Ein dem Auftraggeber mitgeteiltes Erscheinungsdatum ist unverbindlich.

Dieses kann sich auch bei einer schriftlichen Bestätigung gegebenenfalls um bis zu 6 Monate verzögern. Der Auftraggeber kann keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, wenn eine Leistung zu einem dem Auftraggeber unverbindlich mitgeteilten Termin nicht durchgeführt werden kann oder sich der Beginn einer Leistung erheblich verzögert und die Gründe hierzu jeweils außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin liegen.

8. Erstellung einer Präsentation durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin erstellt für den Auftraggeber eine ansprechende und zur Veröffentlichung geeignete, kostenpflichtige Produktion und Präsentation laut Vertrag §2 nach den Vorgaben des Portals. Sofern der Auftraggeber der Auftragnehmerin als Voraussetzung für die von dieser zu erbringenden Leistungen grafische Arbeiten oder Daten zur Verfügung stellt, müssen diese digitalisiert und in einem einwandfrei zu bearbeitenden Zustand sein. Eine Prüfungspflicht der Auftragnehmerin hinsichtlich dieser übersandten Werke besteht nicht.

Reinzeichnungen, Vermaßungen, Farbmuster bzw. Farb- und Standangaben sind für die Auftragnehmerin verbindlich. Bei der Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert die Auftragnehmerin eine Farbgenauigkeit von bis zu 60%.

Soweit die Auftragnehmerin keine näheren Standangaben von dem Auftraggeber erhält, werden diese von der Auftragnehmerin nach freiem gestalterischem Ermessen selbst im vermuteten Sinne des Kunden bestimmt.

Stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin im Rahmen eines solchen Auftrags die erforderlichen Unterlagen und Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarte Eintragung zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit nach freiem Ermessen im Sinne des Auftraggebers selbst zusammenzustellen und zu erstellen. Eine Zahlungs- bzw. Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt für diesen Fall in voller Höhe bestehen.

Sofern der Auftraggeber eine eigene für die Veröffentlichung geeignete Präsentation erstellt und diese der Auftragnehmerin übersandt hat, behält sich diese vor, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine Neuerstellung, Anpassung oder Verbesserung der übermittelten Präsentation nach Vorgabe des Auftraggebers je nach notwendigem Aufwand vorzunehmen.

Kosten für nachträgliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung seiner Eintragung, Mehrkosten für besondere Leistungen und zusätzliche Kosten für verteuernde Ausführungen werden vom Auftraggeber je nach Aufwand, mindestens jedoch mit einem Stundensatz in Höhe von Euro 120,00 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gesondert vergütet. Dem Auftraggeber zumutbare, geringfügige Änderungen im Umfang und der Gestaltung der Medien (Internet) bleiben vorbehalten.

9. Übertragung von Rechten, Urheberrecht

Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin vollumfänglich das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Antworten auf den von der Auftragnehmerin entwickelten Fragenkatalog in jeglicher Form und in jeglichem Umfang.

Alle von der Auftragnehmerin selbst gefertigten Zeichnungen bzw. entworfenen Werke sowie alle sonstigen von dieser oder in Auftrag gefertigten Unterlagen sind deren urheberrechtlich geschütztes Eigentum und unterliegen insoweit auch ihrem alleinigen Verwertungsrecht. Eine Zugänglichmachung dieser Werke an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

10. Mängel im Rahmen der Veröffentlichung

Die Auftragnehmerin ist jederzeit um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ist gleichwohl die in Auftrag gegebene Eintragung durch die Auftragnehmerin ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich zu einem erheblichen Nachteil des Auftraggebers verändert worden, muss durch den Auftraggeber eine etwaige Mängelrüge unverzüglich nach Empfang bzw. Zugang seitens der „Leading Centers-Medien“, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen erhoben und der Auftragnehmerin angezeigt werden, wenn diese als beachtlich gelten soll.

11. Veröffentlichung in anderen Medien und Verzeichnissen

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine übermittelten Auftragsdaten (Einträge, Anzeigen, Bilder, Filme etc.) oder von der Auftragnehmerin gefertigte bzw. entworfene Werke innerhalb der Vertragslaufzeit auch in anderen Medien, namentlich bei Leading Center GmbH Kooperationspartnern, veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann sich jederzeit über die Homepage der Auftragnehmerin eine Übersicht über die Kooperationspartner der Auftragnehmerin verschaffen. Der Auftraggeber ist uneingeschränkt damit einverstanden, dass seine oben bezeichnete Eintragung in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und dabei ggf. im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Eintragungen bzw. deren Inhalt in einem elektronischen Verzeichnis und weiteren Informationsdiensten der Auftragnehmerin ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des kostenlosen Datensatzes in elektronischen Verzeichnissen (u.a. §§ 104 f. TKG) veröffentlicht werden.

12. Verantwortlichkeit für die Eintragung, Ansprüche Dritter, Freistellung

Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung für alle der Auftragnehmerin übermittelten Angaben, Daten und Werke, insbesondere für deren tatsächliche und inhaltliche Richtigkeit. Der Auftraggeber erklärt, dass alle übermittelten Angaben, Daten und Werke frei von Rechten Dritter sind.

Eine eventuelle Haftung durch die Geltendmachung von fremden Rechten Dritter (insb. Rechteinhaber) gegenüber der Auftragnehmerin trägt ausschließlich der Auftraggeber. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, insbesondere aufgrund einer Verletzung von wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Vorschriften, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von einer Haftung frei. Die Eintragung oder Anzeige darf sich nur auf den Verantwortungsbereich des Auftraggebers selbst beziehen.

13. Keine Gewähr für Platzierung, Mitbewerberausschluss

Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen in „Leading Centers-Medien“ wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dies dem Auftraggeber schriftlich bestätigt. Eine Ausschließlichkeitsstellung des Auftraggebers bzw. ein Mitbewerberausschluss kann dem Auftraggeber im Interesse einer gleichmäßigen und gleichberechtigten Behandlung aller Interessenten nicht gewährt werden.

14. Haftungsbeschränkung, Verjährung

Macht der Auftraggeber bei einer von der Auftragnehmerin kostenpflichtig erstellten Präsentation berechtigte Mängelansprüche gegenüber der Auftragnehmerin geltend, kann der Auftraggeber den Rechnungsbetrag entsprechend angemessen, d.h. je nach der Schwere des nachgewiesenen Mangels, mindern. Weitergehende Ansprüche, z.B. Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen, sind ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistung typisch und vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Ist der Auftraggeber Unternehmer, haftet die Auftragnehmerin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Eine Haftung für das Fehlen von Garantien bzw. zugesicherten Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die obigen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn der Auftragnehmerin ein grobes Verschulden (z.B. arglistiges Verhalten) zurechen- und vorwerfbar ist sowie im Falle von der Auftragnehmerin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers (§ 199 Abs. 2 BGB). Ein Mitverschulden des Auftraggebers, z.B. unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder eine unzureichende Datensicherung sind der Auftragnehmerin nicht zurechenbar.

Die Auftragnehmerin haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber alle üblichen, angemessenen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Datensicherungsvorkehrungen getroffen und dieser sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert bzw. wiederhergestellt werden kann.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels unterliegen der Regelverjährung ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der auftragsgemäß erstellten, veränderten oder angepassten Ware oder des Werkes.

Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Nachteilen frei, die diese durch Dritte wegen schädigender Handlungen aus dem Organisationsbereich des Auftraggebers, gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig, entstehen können. Der Auftraggeber ist der Auftragnehmerin für den Fall, dass diese aufgrund einer solchen Handlung (von Dritten) in Anspruch genommen werden sollte und Ersatz jeglicher Art leisten muss, im Innenverhältnis zum Schadensersatz in voller ausgleichsfähiger Höhe verpflichtet.

15. Rückgabe von Unterlagen, Vorlagen

Die der Auftragnehmerin vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, Werke und Druckunterlagen werden nur auf besondere und ausdrückliche Weisung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.

Eine Aufbewahrungspflicht der Auftragnehmerin endet spätestens drei Monate nach dem 1. Tag der Veröffentlichung der Internet-Präsenz, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.

16. Fälligkeit der Vergütung

Die vereinbarten Rechnungsbeträge (Preise) werden regelmäßig mit Zugang der Rechnung fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Sofern der Auftraggeber eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird der Rechnungsbetrag von der Auftragnehmerin frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Auftraggebers eingezogen. Sofern der Auftraggeber keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Auftragnehmerin gutgeschrieben sein.

17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise

Beabsichtigt die Auftragnehmerin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preise zu ändern, wird diese dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung machen. Sofern der Auftraggeber diesem Angebot nicht oder nicht form- und fristgemäß widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung einen Monat nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen ohne Änderung fort.

Der Widerspruch des Auftraggebers ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots bei der Auftragnehmerin eingeht. Diese wird auf die Anforderungen an den Widerspruch und die unten genannten Rechtsfolgen ausdrücklich in dem Angebot hinweisen.

Hat der Auftraggeber form- und fristgerecht widersprochen und teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber daraufhin schriftlich mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung für die Auftragnehmerin aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein wird, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Auftraggeber nicht oder nicht form- und fristgemäß kündigt oder nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung erklärt, dass er die Erfüllung des ungeänderten Vertrages verlange, gilt dies als dauerhafter Verzicht des Auftraggebers auf diejenige Leistung, deren Erbringung für die Auftragnehmerin laut der Mitteilung unzumutbar ist. In diesem Fall ist diese berechtigt, den Auftrag so durchzuführen, als ob die Vertragsänderung in Kraft getreten wäre.

Sofern die Kündigung des Auftraggebers form- und fristgemäß erfolgt, wird hierdurch der Vertrag zum Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Auftragnehmerin eingeht, beendet. Diese wird auf die Anforderungen an die Kündigung und die obige Erklärung sowie auf die Rechtsfolgen ausdrücklich in der Mitteilung hinweisen.

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatzes und bei nachgewiesener Änderung der Lohnkosten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

18. Hinweis zur Datenspeicherung nach dem BDSG

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin als nicht-öffentliche Stelle nach den §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 BDSG personenbezogene Daten des Auftraggebers für eigene Geschäftszwecke, namentlich beschränkt auf alle für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlichen Daten, erhebt, verarbeitet und nutzt. Sowohl personenbezogene als auch freiwillig angegebene weitere Daten werden unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in Dateien und / oder Datenbanken zur Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung, Abrechnung von Entgelten, Zahlungsverhalten des Kunden) verarbeitet.

Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich zugestimmt oder die Auftragnehmerin ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Die Verwendung für (auch telefonische) Werbezwecke etc. unterbleibt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung ganz oder teilweise widerruft. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich oder elektronisch, z.B. per E-Mail, gegenüber der Auftragnehmerin möglich, der Widerruf kann auch nur hinsichtlich des einzelnen Vertrages oder des Weges, auf dem der Auftraggeber angesprochen werden will, erfolgen. Die Adresse für den Widerruf kann der Auftraggeber den Vertragsunterlagen entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin (Zug/Schweiz). Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Schweiz hat oder sein Wohnsitz, sein Unternehmenssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.

20. Rechtswahl

Es gilt, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, ausschließlich das Schweizer Recht mit Ausnahme des UN-Übereinkommens betreffend Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG).

21. Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Ist eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam oder tatsächlich nicht durchführbar, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen und tatsächlichen Interesse der Vertragsparteien möglichst nahe kommenden, rechtlich zulässigen und durchführbaren Bestimmung bzw. Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer wesentlichen Vertragslücke.

Zusätzliche Vertragsbedingungen zu „Onlinepaketen“

1. Für gebuchte Werbeeinträge (Upgradepakete) in elektronischen „Leading Centers-Medien“ gelten ausschließlich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin, soweit sich aus diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen zu „Onlinepaketen“ nichts Abweichendes ergibt.

2. Durch elektronische Buchung getätigte Bestellungen aus dem Online-Verkehr werden mit dem automatischen Zugang der Auftragsbestätigung wirksam.

3. Rücktritt

Die Auftragnehmerin kann von ihren Verpflichtungen hinsichtlich der elektronischen „Leading Centers-Medien“ zurücktreten, wenn sie insbesondere aus technischen Gründen nicht (mehr) in der Lage ist, das Projekt durch- bzw. weiterzuführen. Tritt die Auftragnehmerin zurück, werden dem Auftraggeber die bereits zugunsten der Auftragnehmerin im Voraus entrichteten Entgelte anteilig (abzüglich des anteiligen Entgeltes für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen) bzw. vollständig (keine Durchführung / keine erbrachte Leistung) zurückerstattet.

4. Urheberrechte und Rechte Dritter

Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin schriftlich zu, dass die der Auftragnehmerin von ihm übergebenen Unterlagen bzw. Werke (z.B. Fotos, Prospektmaterial etc.) sowie solche Unterlagen bzw. Werke, auf welche er der Öffentlichkeit durch einen Link auf seine Homepage den Zugriff ermöglicht, frei von Rechten Dritter, insbesondere auch fremden Urheberrechten, sind.

5. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von allen in Betracht kommenden Ansprüchen, welche Dritte gegen die Auftragnehmerin geltend machen könnten, frei. Nimmt ein Dritter (Anspruchsteller) die Auftragnehmerin in Zusammenhang mit dem Online-Eintrag in Anspruch, kann die Auftragnehmerin den Online-Werbeeintrag des Auftraggebers und/oder den Link aus dem Onlineportal herausnehmen, bis der Auftraggeber durch geeignete Unterlagen nachweist, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr gegen die Auftragnehmerin erhebt. Etwaige entstehende Bearbeitungskosten trägt der Auftraggeber. Eine Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Entgeltes für die Leistung „Onlinepakete“ erfolgt nicht.

6. Anderweitige Verwertung

Die Auftragnehmerin darf Online-Werbeaufträge unbegrenzt für andere elektronische Medien, einschließlich telefonischer Auskunftsdienste, verwenden und veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung seiner Datensätze bei „Leading Centers“ erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass diese Daten von „Leading Centers“ für Werbezwecke genutzt werden können. Der Auftraggeber kann jederzeit einer solchen Nutzung durch Mitteilung an die Firma Leading Centers GmbH widersprechen.

7. Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechende elektronische Wiedergabe der Anzeige. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Eine Haftung für unwesentliche Fehler wird ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere vor, wenn er

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellung und/oder Hardware z.B. (Browser) oder

- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

- durch Rechnerausfall aufgrund von Systemversagens oder

- durch unvollständige und /oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeicher) oder

- durch einen Ausfall des Ad-Servers

hervorgerufen wird.

Die Auftragnehmerin haftet lediglich in dem Fall, sofern sie es zu vertreten hat, dass die Onlinepräsenz des Auftraggebers länger als 5% des gebuchten Gesamtzeitraumes ausfällt. Die Haftung wird darauf beschränkt, die Onlinepräsenz des Auftraggebers um den durch den Ausfall angefallenen Zeitraum in Tagen nach Ablauf des Vertrages kostenlos zu verlängern oder eine angemessene zumutbare und vergleichbare Online-Ersatzwerbung für diesen zu ermöglichen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

8. Ersatzleistung

Soweit die Durchführung und Erbringung eines Auftrages aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (etwa Software bedingt oder aus anderen technischen Gründen), nicht ermöglicht werden kann bzw. ausfällt, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich eines Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt oder dem Auftraggeber eine angemessene zumutbare vergleichbare Online - Ersatzwerbung ermöglicht. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin bestehen.